ZMK Ziegel für Wärmeschutz und Schallschutz
Kontrollierte Qualität
Ständig kontrollierte Qualität
Als verantwortungsbewusster Hersteller von Ziegelprodukten gehört es zu unserem Selbstverständnis, die hohe Qualität unserer Produkte durch ein lückenloses Überwachungsmanagement zu garantieren.
Dies geschieht durch unsere werkseigene Produktionskontrolle und durch Fremdüberwachung durch die Überwachungsstelle nach Art. 27 der bayerischen Bauordnung. Die Zertifizierungs- und Überwachungsstelle Güteschutz Ziegel e.V. als maßgebende neutrale Institution hat die Berechtigung zur Ausstellung dieser Zertifikate vom Deutschen Institut für Bautechnik und wird von der Europäischen Kommission in Brüssel als zugelassene Stelle Nr. 0803 geführt.
Werkseigene Produktionskontrolle
Unsere werkseigene Produktions-kontrolle gewährleistet eine gleichbleibende Qualität durch die Einhaltung der angegebenen Werte und Anforderungen. Von den Rohstoffen über den gesamten Produktionsablauf bis zum fertigen Ziegel werden alle die Qualität beeinflussenden Faktoren regelmäßig kontrolliert und dokumentiert. In der Eigenüberwachung werden die fertigen Produkte in Form, Abmessung, Rohdichte und Druckfestigkeit geprüft und festgehalten. Das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle wird von der Zertifizierungsstelle ausgestellt, wenn eine positive Bewertung durch die Überwachungsstelle vorliegt. Dieses Zertifikat, zusammen mit positiven Produktprüfungen, berechtigt uns, die CE-Kennzeichnung vorzunehmen.
Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung wird von der Überwachungsstelle nach Art. 27 der bayerischen Bauordnung durchgeführt. Diese Überwachungsstelle überprüft dabei, ob unsere werkseigene Produktionskontrolle entsprechend durchgeführt wird und unsere Produkte den maßgeblichen technischen Regeln und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Außerdem werden stichprobenartig Ziegel entnommen und in Form einer Fremdüberwachung auf Form, Art, Abmaße, Wärmeleitfähigkeit, Druckfestigkeit und Rohdichte geprüft.
Produkt nach Zulassung
Produkte nach Zulassung unterliegen einem Übereinstimmungsnachweisverfahren und müssen nach der Bayerischen Bauordnung Artikel 24 Abs. 4 und 5 das Ü-Zeichen tragen. Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Bauprodukt mit der ihm zugrunde liegenden technischen Regel der Bauregelliste A, Teil 1, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall übereinstimmt oder nicht wesentlich davon abweicht. Bei Ziegeln nach allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen erfolgt die Bestätigung der Übereinstimmung (Art. 24) durch ein Übereinstimmungszertifikat (Art. 26 der BayBO) der anerkannten Zertifizierungsstelle.
Übereinstimmungszertifikat
Ein Übereinstimmungs-Zertifikat wird von der Zertifizierungsstelle nach Art. 27 der Bayerischen Bauordnung erteilt, wenn das Bauprodukt 1. den maßgebenden technischen Regeln der Bauregelliste A, Teil 1, der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und 2. einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung (Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle, Probeentnahme und Produktprüfung durch eine werksunabhängige zugelassene Stelle) unterliegt. Bei positiver Bewertung durch den Leiter der Zertifizierungsstelle wird für das überprüfte Erzeugnis das Übereinstimmungs-Zertifikat erteilt. Dieses Übereinstimmungs-Zertifikat gilt als Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den entsprechenden Vorschriften und Bestimmungen der Zulassung. Damit wird die Qualität unserer Ziegel amtlich bestätigt und zertifiziert.
Kellerer Ziegel mit Ü-Zertifikat
Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassung. Damit sind wir berechtigt das Ü-Zeichen zu verwenden.Schallprüfungen werden durch das zertifizierte Akustikbüro Müller BBM vorgenommen.
Um unsere Produktdaten bezüglich Schallschutz absolut zuverlässig zu gewährleisten, lassen wir unsere Ziegel mit Schallschutzanforderungen (ZMK12) nicht nach der Norm DIN 4109 Messkurve, sondern durch eine Eignungsprüfung (siehe Zulassung) bewerten. Um zuverlässige Werte zu liefern, erfolgt bei Müller BBM eine Überprüfung aller verwendeter Baustoffe auf die Richtigkeit der technischen Daten.
Den kompletten Zulassungsbescheid Z-17.1-739 und alle Ergänzungen für Mauerwerk im Mittelbettverfahren aus Leichthochlochziegeln ZMK9 und ZMK12 und Mittelbettmörtel maxit therm 828 oder Leicht-Mittelbettmörtel 828 finden Sie auf unserer Homepage unter Fachinfos/Zertifikate.















